Verwaltungsrat

Die Aufgaben dieses Gremiums sind in § 12 der Satzung des Verbandes näher erläutert.

Der Verwaltungsrat besteht aus den Leitern der Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen und deren jeweiligen Stellvertreter, dem Vorstand, den nach § 10 dieser Satzung Beauftragten und den Geschäftsführern.
Der Verwaltungsrat ist das Organ zwischen Delegiertenversammlung und Vorstand.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Beratung des Wirtschaftsplanes für das nächstfolgende Jahr,
  • Bildung von Sonderausschüssen, in welchen mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten sein muss,
  • Vorschlag von Kandidaten zur Wahl des Vorstandes in einer Delegiertenversammlung,
  • Benennung bzw. Entbindung von Beauftragten für bestimmte Angelegenheiten.