Verwaltungsrat
Die Aufgaben dieses Gremiums sind in § 12 der Satzung des Verbandes näher erläutert.
Der Verwaltungsrat besteht aus den Leitern der Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen und deren jeweiligen Stellvertreter, dem Vorstand, den nach § 10 dieser Satzung Beauftragten und den Geschäftsführern.
Der Verwaltungsrat ist das Organ zwischen Delegiertenversammlung und Vorstand.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Beratung des Wirtschaftsplanes für das nächstfolgende Jahr,
- Bildung von Sonderausschüssen, in welchen mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten sein muss,
- Vorschlag von Kandidaten zur Wahl des Vorstandes in einer Delegiertenversammlung,
- Benennung bzw. Entbindung von Beauftragten für bestimmte Angelegenheiten.