Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Verbandes. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Delegiertenversammlung besteht aus
- den Delegierten,
- dem Vorstand,
- den Leitern der Bezirksgruppen und deren Stellvertreter,
- den Leitern der Fachgruppen und deren Stellvertreter sowie
- den Leitern der Abteilungen und deren Stellvertreter.
Wieviele Delegierte eine Bezirksgruppe in die Delegiertenversammlung entsendet, richtet sich nach der Anzahl ihrer ordentlichen Mitglieder.
Die Delegiertenversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Wahl und Abberufung des Vorstands oder einzelner Mitglieder des Vorstandsgremiums,
- Entgegennahme und Genehmigung
a) des Jahresberichts und
b) der Jahresabrechnung, - Entlastung des Vorstands unter Berücksichtigung des § 34 BGB,
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 dieser Satzung,
- Festlegung des Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe des § 6 dieser Satzung sowie Erlass und Änderung der Beitragsordnung,
- Beschlussfassung über bei der Delegiertenversammlung eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Verbandsarbeit betreffen,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung über die Auflösung des Verbands oder die Änderung der Verbandszwecke,
- Wahl der Delegierten für den Verbandstag des Landesblinden- und sehbehindertenverbandes Baden-Württemberg e.V. nach dessen Satzung,
- Beschlussfassung über die Regelung zur finanziellen Ausstattung der Untergliederungen,
- Beschlussfassung über die Festlegung der Entschädigung für ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes (unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 8 Absatz 4 dieser Satzung) und
- Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung für Vorstandsmitglieder gemäß § 8 Absatz 4.
Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden von den Vorsitzenden des Verbandes umgesetzt.
Die Einzelheiten zur Delegiertenversammlung sind in den §§ 8 und 9 der Verbandssatzung geregelt.