Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Verbandes. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Die Delegiertenversammlung besteht aus

  • den Delegierten,
  • dem Vorstand,
  • den Leitern der Bezirksgruppen und deren Stellvertreter,
  • den Leitern der Fachgruppen und deren Stellvertreter sowie
  • den Leitern der Abteilungen und deren Stellvertreter.

Wieviele Delegierte eine Bezirksgruppe in die Delegiertenversammlung entsendet, richtet sich nach der Anzahl ihrer ordentlichen Mitglieder.

Die Delegiertenversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Wahl und Abberufung des Vorstands oder einzelner Mitglieder des Vorstandsgremiums,
  2. Entgegennahme und Genehmigung
    a) des Jahresberichts und
    b) der Jahresabrechnung,
  3. Entlastung des Vorstands unter Berücksichtigung des § 34 BGB,
  4. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 dieser Satzung,
  5. Festlegung des Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe des § 6 dieser Satzung sowie Erlass und Änderung der Beitragsordnung,
  6. Beschlussfassung über bei der Delegiertenversammlung eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Verbandsarbeit betreffen,
  7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  8. Beschlussfassung über die Auflösung des Verbands oder die Änderung der Verbandszwecke,
  9. Wahl der Delegierten für den Verbandstag des Landesblinden- und sehbehindertenverbandes Baden-Württemberg e.V. nach dessen Satzung,
  10. Beschlussfassung über die Regelung zur finanziellen Ausstattung der Untergliederungen,
  11. Beschlussfassung über die Festlegung der Entschädigung für ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes (unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 8 Absatz 4 dieser Satzung) und
  12. Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung für Vorstandsmitglieder gemäß § 8 Absatz 4.

Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden von den Vorsitzenden des Verbandes umgesetzt.

Die Einzelheiten zur Delegiertenversammlung sind in den §§ 8 und 9 der Verbandssatzung geregelt.