Spenden
Ihre Spende hilft uns zu helfen!
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. trägt mit seiner Arbeit dazu bei, die Lebenssituation von Patienten mit schweren Augenerkrankungen sowie blinden und sehbehinderten Menschen maßgeblich zu verbessern.
Um diese Aufgabe heute und auch morgen noch erfüllen zu können, sind wir auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Mit Ihrer Unterstützung versetzen Sie uns in die Lage,
- die Beratungs- und Begegnungsangebote durch die Mitglieder als Experten in eigener Sache weiter zu entwickeln.
- die Beratungsstellen in den Landkreisen zu unterhalten und auszubauen sowie
- die fachliche Kompetenz unserer ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden zu fördern.
Jede noch so kleine Spende hilft uns dabei!
So können Sie spenden:
Online
Überweisung
Anlassspenden
Kondolenzspenden
Vermächtnisspenden
Online
unter http://spenden.bsv-wuerttemberg.de
Hier können Sie bequem und sicher spenden. Sie helfen damit den blinden und sehbehinderten Menschen in Württemberg.
Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt.
Per Überweisung
auf das Spendenkonto des BSV Württemberg e.V.
bei der SozialBank
IBAN: DE65 6012 0500 0007 7022 01
BIC: BFSWDE33STG
Anlassspenden
Runder Geburtstag, Silberne/Goldene Hochzeit, Familienfeier, Betriebsfeier, Firmenjubiläum
Ihre Gäste können die Geschenkspende direkt auf unser Spendenkonto überweisen. Weisen Sie am besten bereits in den Einladungen darauf hin, dass Sie zugunsten des BSVW auf Geschenke verzichten.
Machen Sie es Ihren Gästen einfach: Geben Sie unsere Kontoverbindung und ein klares Stichwort an, das Ihre Spendenaktion treffend beschreibt – z.B. „Geburtstag Max Mustermann“. Um Ihren Gästen das Stichwort mitzuteilen, können Sie gerne unseren Einleger (Pdf 98 KB) für Ihre Einladungskarten verwenden.
Das Stichwort benötigen wir, damit wir die Spenden Ihrem Spendenaufruf zuordnen können. Ihre Gratulanten können die Spende über unser Onlineformular oder per Banküberweisung tätigen:
Spendenkonto des BSV Württemberg e.V.
bei der SozialBank
IBAN: DE65 6012 0500 0007 7022 01
BIC: BFSWDE33STG
Überweisungszweck: Ihr Stichwort
Damit Sie erfahren, wer Ihrem Spendenaufruf gefolgt ist, erhalten Sie zeitnah eine Übersicht der Spendernamen von uns. Auf Wunsch teilen wir Ihnen die Gesamtsumme der Spenden mit.
Nach Bedarf stellen wir den Spendern eine Spendenbescheinigung aus. Dafür benötigen wir die Adressen der Spender, die Sie uns aufgelistet zukommen lassen können. Auch können Sie Ihre Gäste bitten, uns diesbezüglich direkt zu kontaktieren.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Gäste direkt auf Ihrer Feier spenden, so dass Sie alle Spenden anschließend gesammelt an uns überweisen können. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, bereits auf den Einladungen auf Ihre „Spenden statt Schenken“-Aktion hinzuweisen.
Bitte überweisen Sie nach Ihrer Feier alle Spenden gesammelt an den BSVW und kennzeichnen Sie Ihre Überweisung eindeutig mit einem Stichwort (z.B. „Sammelüberweisung, Geburtstag Fröhlich“). Etwa drei Wochen nach Ihrer Feier erhalten Sie von uns eine Spendenquittung über die gesamte Spendensumme.
Ganz wichtig: Sollen stattdessen Ihre Gäste eine Spendenbescheinigung erhalten, dann benötigen wir eine Liste, auf der die Namen, Anschriften und Spendensummen aller Spenderinnen und Spender vermerkt sind. Bitte legen Sie eine solche Liste auf der Feier aus und schicken Sie diese anschließend an uns. Gern senden wir Ihnen hierfür ein vorgefertigtes Formular zu.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Spendenaktion.
Telefon: 0711 21060 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kondolenzspenden
Spenden im Augenblick der Trauer zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen.
Oftmals möchten Angehörige, Freunde und Hinterbliebene in Gedenken an einen geliebten Menschen eine gemeinnützige Organisation unterstützen.
Insbesondere wenn der geliebte Mensch blind war oder im Laufe seines Lebens aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls die Sehkraft verloren hat, ist es eine wertvolle Geste, die Trauergäste anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für den BSVW zu bitten.
Gerne erklären wir Ihnen hier das Vorgehen und bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Eine Möglichkeit, in Gedenken an einen geliebten Menschen zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen.
Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns den Namen der/des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung, zum Beispiel „Gedenken Namen der/des Verstorbenen“. Mit diesem Stichwort können wir die eingehenden Spenden eindeutig Ihrer Sammlung zuordnen. Die Trauergäste können den Betrag direkt über unser Onlineformular oder per Banküberweisung auf unser Konto spenden. Bitte weisen Sie Ihre Trauergäste in der Todesanzeige oder Trauerbenachrichtigung auf Ihren Spendenaufruf zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen über unseren Einleger (Pdf 99KB) hin.
So könnte der Absatz in Ihrer Traueranzeige aussehen:
Anstelle freundlichst zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Spende für den Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) unter dem Stichwort „Name der/des Verstorbenen“.
Damit Sie erfahren, wer sich an Ihrem Spendenaufruf beteiligt hat, erhalten Sie drei bis vier Wochen nach der Trauerfeier von uns ein Dankschreiben zusammen mit einer Übersicht über die eingegangene Gesamtsumme und eine Liste mit den Spendennamen. Bitte beachten Sie: aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Informationen zu einzelnen Spendensummen weitergeben, sondern nur die Gesamtsumme nennen.
Eine weitere Möglichkeit ist, in Andenken an einen geliebten Menschen anlässlich der Trauerfeier Barspenden zu sammeln, die Sie anschließend selbst auf unser Spendenkonto einzahlen können.
Bitte beachten Sie: Um in diesem Fall Ihren Gästen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag jedes einzelnen Spenders. Falls gewünscht, lassen wir Ihnen dafür ein vorgefertigtes Formular zukommen.
Spendenkonto des BSV Württemberg e.V.
bei der SozialBank
IBAN: DE65 6012 0500 0007 7022 01
BIC: BFSWDE33STG
Überweisungszweck: Kondolenzsammlung / Name der/des Verstorbenen
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Spendenaktion.
Telefon: 0711 21060 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vermächtnisspenden
Testamentsspende, Testamentarische Verfügung, Schenkung zu Lebzeiten
Mit einer Vermächtnisspende hinterlassen Sie etwas Bleibendes und unterstützen die Arbeit des Verbandes. Setzen Sie sich dazu mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung.
Datenschutz:
Ihre Adressdaten verwenden wir nur, um Ihnen eine Spenden-Bescheinigung zukommen zu lassen und Sie als Förderer über unsere Aktivitäten zu informieren. Ihre Bankdaten geben wir keinesfalls an Dritte weiter. Informieren Sie sich über unsere Datenschutzrichtlinien.
Spenden für den Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. sind von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abzugsfähig.
Der BSV Württemberg e.V. ist vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99015-21342, durch Bescheid vom 01.10.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes als gemeinnützige und mildtätige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.