19.12.2014: Landtag verabschiedet Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Noch während der Landesbehindertenbeirat tagte, beschloss der Landtag einige hundert Meter entfernt das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Erstmals gibt es die gesetzliche Verpflichtung, in den 44 Stadt- und Landkreisen haupt- oder ehrenamtliche unabhängige Kreisbehindertenbeauftragte zu bestellen. Die Kosten von bis zu 2,8 Mio. Euro / Jahr übernimmt das Land. Das Sozialministerium erarbeitet nun eine Rechtsverordnung, in der die Details dazu geregelt werden.