21.12.2010: DBSV unterstützt Unterschriftenaktion der Stiftung „taubblind leben“
Liebe Leserinnen und Leser,
taubblinde Menschen haben in fast allen Lebensbereichen einen Assistenz-, Hilfsmittel- und Förderbedarf, der sich von dem blinder und gehörloser Menschen wesentlich unterscheidet. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Gemeinsame Fachausschuss Hörsehbehindert / Taubblind (GFTB) kürzlich veröffentlicht hat. Darin fordern der DBSV und weitere angeschlossene Verbände unter anderem, dass taubblinde Menschen Anspruch auf persönliche Assistenz im Umfang von 20 Stunden pro Woche haben, dass spezielle Hilfsmittel entwickelt werden und dass ein Taubblindengeld eingeführt wird, das den Bedarf an behinderungsbedingten Aufwendungen deckt.
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