21.12.2010: DBSV unterstützt Unterschriftenaktion der Stiftung „taubblind leben“

Liebe Leserinnen und Leser,

taubblinde Menschen haben in fast allen Lebensbereichen einen Assistenz-, Hilfsmittel- und Förderbedarf, der sich von dem blinder und gehörloser Menschen wesentlich unterscheidet. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Gemeinsame Fachausschuss Hörsehbehindert / Taubblind (GFTB) kürzlich veröffentlicht hat. Darin fordern der DBSV und weitere angeschlossene Verbände unter anderem, dass taubblinde Menschen Anspruch auf persönliche Assistenz im Umfang von 20 Stunden pro Woche haben, dass spezielle Hilfsmittel entwickelt werden und dass ein Taubblindengeld eingeführt wird, das den Bedarf an behinderungsbedingten Aufwendungen deckt.

Im System der Sozialleistungen ist der besondere Bedarf taubblinder Menschen bislang nicht verankert, so dass die Betroffenen unter einer dramatischen Unterversorgung zu leiden haben. Um die Situation taubblinder Menschen strukturell zu verbessern, muss zunächst anerkannt werden, dass Taubblindheit eine Behinderung eigener Art ist und nicht bloß die Summe von Blindheit und Taubheit. Deshalb setzt sich der GFTB seit 2007 für die Einführung eines Merkzeichens TBL im Schwerbehindertenausweis ein. Dieses Merkzeichen TBL soll den Verbänden als argumentative Grundlage dienen, um die gesetzliche Verankerung der in dem Gutachten beschriebenen Leistungen einzufordern. Ebenso kann es den Betroffenen helfen, ihre dann bestehenden Ansprüche gegenüber Behörden und Krankenkassen durchzusetzen.

Die Stiftung „taubblind leben“, die sich für die Rechte taubblinder Menschen einsetzt, hat nun im Internet eine Unterschriftenaktion gestartet, um das Merkzeichen TBL durchzusetzen. Unterstützen Sie diese Initiative und leisten Sie mit Ihrer Unterschrift einen Beitrag dazu, dass taubblinde Menschen mit ihrem spezifischen Unterstützungsbedarf von Politik und Gesellschaft wahrgenommen werden.

Unterschriftenliste unter www.stiftung-taubblind-leben.de

Das Gutachten über Taubblindheit als Behinderung eigener Art finden Sie im Internet unter www.taubblind.dbsv.org

Quelle: Newsletter "DBSV-direkt" 63-10