02.12.2016: Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz
Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Die Bundesregierung wollte die Reform der Eingliederungshilfe nutzen, um Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen. Nach dem vorbildgebenden Beteiligungsprozess zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens haben sich die Erwartungen auf substanzielle Verbesserungen jedoch nicht erfüllt. Der Paradigmenwechsel von der Fürsorge zu einem modernen Teilhaberecht bleibt aus.
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