10.11.2016: Blindenware und Haustürgeschäfte
Manch einer von Ihnen wurde gerade in letzter Zeit - entweder in Form einer aufdringlichen Telefonwerbung oder an seiner Haustür - von einem Warenvertreter aufgefordert, Bürsten, Pinsel, Handtücher oder Kerzen zu kaufen, die von einer Blindenwerkstätte produziert worden sind. Die Anrufer erklären, dass sie für den Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV Württemberg e.V.) Blindenware verkaufen.
Der BSV Württemberg e.V. möchte Ihnen grundlegend aufzählen, wie Sie es unterscheiden können, ob eine Telefonwerbung oder ein Vertreter an der Haustür wirklich von einer Blindenwerkstätte beauftragt/entsendet wird.
Was müssen Sie beachten?
- Generell gilt (auch bei einem Vertreter einer Blindenwerkstätte): Vorsicht bei Haustürgeschäften! Lassen Sie sich nicht auf ein direktes Geschäft ein. Lassen Sie sich von dem Vertreter einen Warenkatalog geben. Später können Sie dann in Ruhe den Katalog durchlesen. Keine direkten Geschäfte an der Tür! Blindenware wird nur über Bestellung verschickt. Auf den Verkauf von Ware - einzig und allein aus dem Katalog - hat sich der Verband anerkannter Blindenwerkstätten Deutschlands festgelegt.
- Bei Werbung an der Haustür gilt: Lassen Sie sich von dem Vertreter in jedem Falle den so genannten Blindenwarenvertriebsausweis an Ihrer Haustür vorzeigen. Der Ausweis muss das oben aufgeführte Symbol beinhalten. Ferner muss die Anschrift des Vertreters und sein voller Vor- und Zuname im Ausweis verzeichnet sein. Zudem muss der Ausweis durch den Verband für das Blindenhandwerk abgestempelt sein. Der Vertreter muss diesen Ausweis immer mit sich führen, wenn er im Auftrag einer anerkannten Blindenwerkstätte unterwegs ist.
- Generell gilt (auch bei telefonischer Werbung für eine Blindenwerkstätte): Werbeanrufe am Telefon gelten als unerwünschte Telefonwerbung. Sobald Sie angerufen werden und der Anrufer sich als Beauftragter einer Blindenwerkstätte ausgibt, legen Sie sofort auf. Auch die Kriminalpolizei rät, sich auf gar kein Gespräch einzulassen und auf keinen Fall freundlich in eine Argumentation einzusteigen. Derartige, vom Angerufenen nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe werden in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt. Bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung ist seit dem 4. August 2009 ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich.
- Rufen Sie, bevor Sie eine Bestellung durchführen, unter der Telefonnummer an, die auf dem Blindenwarenvertriebsausweis oder im Warenkatalog steht. Nennen Sie dort den Vor- und Zunamen des Ausweisinhabers und erkundigen sich danach, ob diese Person wirklich für die Blindenwerkstätte tätig ist. Auch bei Blindenwerkstätten gelten die üblichen Bestimmungen des Handelsrechtes: Erst ein Angebot einholen, dann die Ware bestellen. Erst nach Eingang einer Rechnung bezahlen ... und natürlich haben Sie auch ein kostenloses Rückgaberecht.
- Blindenware ist Handwerksarbeit. Deshalb sind die Produkte teurer, als die Angebote von Discountern. In der Regel kostet eine Bürste, ein Pinsel oder ein selbst von blinden Menschen gewebtes Handtuch dreimal so viel wie ein Handtuch im Fünferpack bei einem Discounter. Sollten Ihnen die Waren zu überaus hohen Preisen angeboten werden, ist Vorsicht geboten
- Im Auftrag einer Blindenwerkstätte wird niemals an der Haustür um Geld gebettelt. Im Rahmen der "Woche des Sehens" im Oktober führen wir jährlich einmal eine Haus- und Straßensammlung durch.
- Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg mit seinen Mitgliedsvereinen: BSV Württemberg e.V., Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. und Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. betreiben keine eigenen Werkstätten. Auch das Blindenheim Freiburg betreibt keine eigene Werkstätte. Wir distanzieren uns von dieser Art der Spendenwerbung.
- Sollten Sie selbst gegen eine werbende Firma vorgehen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Adresse dieser werbenden Firma zu notieren und ggf. Anzeige zu erstatten. Der BSV Württemberg e.V. kann selbst gegen diese Firmen nicht vorgehen. Eine Anzeige kann nur vom Adressaten der Werbung vorgenommen werden, also nur von demjenigen, der von einer Werbefirma angerufen oder an der Haustür aufgesucht wird.
Über die Arbeit des BSV Württemberg e.V. können Sie sich auch gerne informieren unter Telefon: 0711 - 210600
Unter www.rehadat-wfbm.de können Sie umfangreiche Informationen zu allen anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Blindenwerkstätten in Deutschland abrufen. Dort können Sie sich zum Beispiel einen Überblick verschaffen, welche Auftragsarbeiten, Dienstleistungen und Produkte die jeweilige Werkstatt anbietet.