07.02.2013: Europäisches Parlament beschließt Schutz vor leisen Autos

Wissen Sie schon, was ein "Acoustic Vehicle Alerting System" ist? Im folgenden Bericht des DBSV-Referenten für internationale Zusammenarbeit, Hans Kaltwasser, erfahren Sie mehr über das AVAS und seine Bedeutung für die blinden und sehbehinderten Menschen in Europa.

Elektroautos und Hybridfahrzeuge sollen zukünftig mit einem speziellen akustischen System (AVAS) ausgestattet werden, das blinde und sehbehinderte Fußgänger vor nahenden Fahrzeugen warnt. In seiner gestrigen Plenarsitzung musste das Europäische Parlament über einen Verordnungsentwurf entscheiden, der strengere Obergrenzen für die Lärmbelastung durch Kraftwagen und LKWs festlegt. Der ursprüngliche Text des Entwurfs sah vor, dass die Ausrüstung geräuscharmer Fahrzeuge mit einem AVAS freiwillig bleibt. Dank einer Kampagne der Europäischen Blindenunion (EBU) konnte in letzter Minute ein Änderungsantrag ins Plenum getragen werden, der die Automobilindustrie zum Einbau eines AVAS verpflichtet.

EBU-Präsident Wolfgang Angermann begrüßte gegenüber dbsv-direkt in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Europäischen Parlaments: "Der barrierefreie und sichere Zugang zur Umwelt ist gemäß Art. 9 der Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht. Ich freue mich, dass sich das Europäische Parlament mit seinem Votum zur Behindertenrechtskonvention bekannt hat. Es beweist damit, dass es seine Verpflichtung ernst nimmt, blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen."

Mit der Entscheidung im Europäischen Parlament wurde ein erster wichtiger Teilerfolg erzielt. Nun müssen Parlament und Rat der Europäischen Union sich auf eine gemeinsame Fassung einigen. DBSV und EBU werden die Arbeit an dem Gesetzesvorschlag weiter kritisch begleiten, um blinde und sehbehinderte Menschen vor den stillen Gefahren der Elektromobilität zu schützen.

Hintergrund: Elektro- und Hybridfahrzeuge können wegen ihrer nahezu geräuschlosen Fortbewegung von blinden Menschen nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Das Unfallrisiko für leise Autos ist zweimal größer als für herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Gefährdet sind grundsätzlich alle Fußgänger. Blinde und sehbehinderte Menschen sind jedoch besonders bedroht, weil sie die Elektro- und Hybridfahrzeuge weder sehen noch hören können. Das Risiko einer Kollision mit einem geräuscharmen Fahrzeug steigt, weil auf absehbare Zeit von einem Verkehrsmix aus Elektrofahrzeugen und Autos mit Verbrennungsmotoren auf Europas Straßen auszugehen ist und die Zahl der geräuscharmen Fahrzeuge zunimmt.

Quelle: www.dbsv.org