30.11.2012: Merkzeichen für taubblinde Menschen

Am 29. November hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Hannover einstimmig beschlossen, dass im Schwerbehindertenausweis ein eigenes Merkzeichen für taubblinde Menschen eingeführt werden soll.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Fachausschusses "Hörsehbehindert/Taubblind" (GFTB) im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gibt es bundesweit 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt sind. Im Jahr 2007 hat der GFTB deshalb erstmals gefordert, dass die Betroffenen einen speziellen Eintrag "Tbl" im Schwerbehindertenausweis erhalten. So würde es den Betroffenen erleichtert, die Besonderheit ihrer Behinderung nachzuweisen und Zugang zu den nötigen Hilfen zu bekommen.

Jahrelang stießen die Taubblindenvertreter bei der Politik auf Ablehnung, doch jetzt ging es plötzlich ganz schnell. Mit der Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen gibt es ab 2013 erstmals eine bundesweit geltende Regelung für die Betroffenen. Dies war den Bundesländern offenbar Anlass, nun auch einem besonderen Merkzeichen zuzustimmen.

DBSV-Präsidentin Renate Reymann ist begeistert: "Für das Merkzeichen haben alle Verbände gemeinsam und mit einer Stimme gekämpft. Diese Einigkeit hat sicher entscheidend zu unserem Erfolg beigetragen."

Zusammen mit dem GFTB und weiteren Partnern wird sich der DBSV nun bei der Umsetzung des Beschlusses engagieren. "Von zentraler Bedeutung wird sein, dass auch Menschen mit noch geringen Hör- und Sehresten von dem neuen Merkzeichen profitieren", sagt DBSV-Sozialreferent Reiner Delgado. Denn ein besonderer taubblindenspezifischer Bedarf an Assistenz- und Dolmetsch-Leistungen besteht bereits dann, wenn man noch minimal hören oder sehen kann. Sobald das Merkzeichen eingeführt ist, muss es mit konkreten Hilfen für die Betroffenen verknüpft werden, darunter spezielle Hilfsmittel, persönliche Assistenz-, Bildungs- und Rehaangebote.

Quelle: www.dbsv.org