Betrifft : Gemeinsame Bahnfahrt mit Dr. Rainer Wieland zur Identifizierung von Problemen für Blinde und von Sehverlust betroffene Menschen auf Bahnhöfen und bei Bahnfahrt am 13.03.2025
Mobilität ist ein Menschenrecht, das jedem Einzelnen zusteht, unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten. Besonders für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Zugang zu barrierefreien Bahnhöfen und Bushaltestellen von entscheidender Bedeutung. Diese Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur sozialen Teilhabe, Inklusion und zur Wahrung ihrer Menschenrechte.
Soziale Teilhabe und Inklusion: Barrierefreie Verkehrsanlagen ermöglichen blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben. Diese Mobilität ist essenziell, um Bildungs- und Arbeitsstätten zu erreichen, soziale Kontakte zu pflegen und kulturelle Angebote zu nutzen. Ohne barrierefreie Bahnhöfe und Bushaltestellen ist die Gefahr der Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung groß. Barrierefreie Infrastruktur fördert somit die Inklusion und ermöglicht es blinden und sehbehinderten Menschen, ein selbstbestimmtes und aktives Leben zu führen.
Menschenrechte: Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, sichert Menschen mit Behinderungen das Recht auf uneingeschränkte Mobilität zu. Artikel 9 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Verkehrseinrichtungen und Diensten zu gewährleisten. Barrierefreie Bahnhöfe und Bushaltestellen sind daher nicht nur wünschenswert, sondern auch gesetzlich gefordert, um die Menschenrechte blinder und sehbehinderter Menschen zu schützen und zu respektieren.
Gesetze und Vorschriften: In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Ergänzt wird es durch die DIN-Normen, wie die DIN 18040-3, die spezifische Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen festlegt. Diese Regelungen fordern, dass Bahnhöfe und Bushaltestellen durch taktile Leitsysteme, akustische Signale und barrierefreie Zugänge ausgestattet sein müssen. Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Mobilität und Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen zu gewährleisten.
Die Umsetzung barrierefreier Bahnhöfe und Bushaltestellen erfordert das Engagement aller Beteiligten – von den politischen Entscheidungsträgern über Verkehrsplaner bis hin zu Betreibern und der gesamten Gesellschaft. Zusammen können wir sicherstellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen die gleichen Chancen auf Mobilität, Teilhabe und Lebensqualität haben, wie sie jedem anderen zustehen.
Siehe dazu : Mit blinden Menschen unterwegs: Diese großen Hindernisse gibt es an Bahnhöfen (externer Link, mit Bezahlschranke)
Sowie: Barrierefreiheit bei der Bahn: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es noch einiges zu tun (externer Link, mit Bezahlschranke)
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller