Das Bundesteilhabegesetz ist das zentrale behindertenpolitische Projekt der laufenden Legislaturperiode. Im Herbst soll es das parlamentarische Verfahren durchlaufen, damit die erste Stufe planmäßig am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Das Gesetz wird großen Einfluss auf das Leben behinderter Menschen in Deutschland haben. Deshalb hat sich auch der BSV Württemberg e.V. damit befasst und in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten des Landes Baden-Württemberg dringende Änderungen des vorliegenden Entwurfs gefordert:

  1. Die im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe gem. § 72 SGB XII darf nicht zu einer Teilhabeleistung zweiter Klasse werden. Die Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, wie sie für die Eingliederungshilfe vorgesehen sind, müssen auch für die Blindenhilfe gelten.
  2. Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht erschwert werden; insbesondere dürfen Neuregelungen nicht zum Ausschluss sehbehinderter Menschen führen.
  3. Im gesellschaftlich zentralen Bereich der Bildung darf es keine Rückschritte geben, sondern im Gegenteil sind Weiterentwicklungen hier besonders wichtig.
  4. Die unabhängige Teilhabeberatung muss barrierefrei und spezialisiert mit überregionalen Angeboten auch für blinde und sehbehinderte sowie taubblinde Menschen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus unterstützt der BSV Württemberg e.V. den Aufruf „Nachbesserung jetzt!“ des breiten Verbändebündnisses von Deutschem Behindertenrat, Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie DGB – siehe: www.deutscher-behindertenrat.de/ID185326.

Weitere Informationen unter http://teilhabegesetz.dbsv.org

Gern mailen wir Ihnen Pressebilder zu Blindheit und Sehbehinderung.

Ansprechpartnerin:

Angelika Moser
0711-21060-72
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