Die Abteilung Jüngere Generation ist im Sinne eines Selbsthilfeorgans eine Kommunikationsplattform, welche ermöglichen soll, dass junge Blinde oder Sehgeschädigte sich austauschen, um gestärkt und selbstbewusst den Alltag meistern zu können. Jüngere Generation soll im Zeitalter sozialer Einschränkungen und gesellschaftlichem Wandel eine Interessensvertretung sein, welche innovative Ideen, gesellschaftliche Integration, Zusammenhalt, Mobilität, Freizeitaktivitäten sowie kulturelles Engagement für die Teilnehmer fördern und ermöglichen soll.

Jüngere Generation sieht sich nicht als regional eingeschränkte Institution, sondern möchte überregional tätig sein und lädt daher alle Interessierten der drei DBSV-Landesvereine in Baden-Württemberg ein, gestalterisch aktiv zu werden. Jüngere Generation will die erfolgreiche und unverzichtbare Präsenz vor Ort durch Bezirksgruppen nicht ersetzen, sondern diese mit aktivem Nachwuchs und positiven Impulsen stärken.

Gemeinnützigkeit:
Die Jüngere Generation ist als Abteilung im BSV Württemberg e.V. eingegliedert und richtet sich daher nach der Gemeinnützigkeit des Verbandes.

Mitgliedschaft:
Interessierte können ab Vollendung des 18. bis Vollendung des 45. Lebensjahres Teilnehmer werden. Wird bei einer bestehenden Zugehörigkeit das 45. Lebensjahr vollendet, erfolgt kein Ausschluss. Jedoch erlischt das aktive und passive Wahlrecht in Gremien der Gruppe.

Beitrag:
Jüngere Generation erhebt keinen eigenständigen Beitrag.

Das Innovationsteam:
Zusammensetzung und Vertretungsbestimmungen des Innovationsteams:
Gremiumsmitglieder im Innovationsteam müssen während der Amtszeit unter 45 Jahren sein. Das Innovationsteam besteht maximal aus fünf Personen, und zwar aus einem Leiter/einer Leiterin und vier Gremiumsmitgliedern, wobei das Gremiumsmitglied mit der höchsten Stimmenzahl als stellvertretende Leiterin/stellvertretender Leiter fungiert.

Wahlregularien:
Die Durchführung von Wahlen muss mindestens sechs Wochen vor dem hierfür vorgesehenen Termin bekannt gegeben werden. Eine Wahlperiode ist auf vier Jahre festgesetzt. Die Leiterin/der Leiter kann nur von BSV Württemberg e.V.-Mitgliedern gewählt werden. Daher ist ein Nachrücken der Stellvertreterin/des Stellvertreters nicht möglich.

Bei einem Rücktritt der Leitung müssen Neuwahlen stattfinden. Die Leiterin/Der Leiter muss selbst Mitglied des BSV Württemberg e.V. sein. Bei den übrigen Gremiumsmitgliedern ist dies nicht erforderlich, jedoch müssen diese Mitglied eines der drei in Baden-Württemberg ansässigen Blinden- und Sehbehindertenvereine sein. Die weiteren Gremiumsmitglieder der Abteilung Jüngere Generation können von allen Mitgliedern der drei Landesvereine gewählt werden. Für die Mitglieder des südbadischen Blinden- und Sehbehindertenvereins und des badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins gilt die DBSV-Karte als Legitimation zur Wahl.

Alle Gremiumsmitglieder werden in einzelnen Wahlgängen ermittelt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Die Vertretung des Leiters/der Leiterin ergibt sich anhand der Stimmenmehrheit.

Auflösung von Jüngere Generation
Im Fall einer Auflösung von Jüngere Generation wird das ggf. vorhandene Gruppenvermögen dem BSV Württemberg e.V. übertragen. Die Auflösung der Abteilung erfolgt, wenn sich keine Leiterin / Leiter ermitteln lässt.

Allgemeines:
Nach jeder Neuwahl soll das Innovationsteam in einer eigens dafür vorgesehenen Sitzung die Prioritäten für die laufende Amtszeit erörtern (Ziele und Strukturen).

Gemäß den Wahlperioden stellt das Innovationsteam die im Vorfeld festgelegten Themenschwerpunkte im Rahmen eines Sympossiums den Mitgliedern vor. Jeder soll somit Gelegenheit haben, sich impulsgebend zu den erarbeiteten Schwerpunktthemen zu äußern.