Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. erleichtert durch sein Angebot für die Verwaltung, Versicherungen usw., Betroffenen den Zugang zu schriftlichen Dokumenten.

Symbolfoto barrierefreier SchriftverkehrImmer mehr Menschen sind von Sehbehinderung und Blindheit betroffen. Eine Entwicklung, die der demografische Wandel zukünftig verstärken wird. 

Doch im Alltag ergibt sich vor allem im schriftlichen Austausch mit Behörden für die Betroffenen eine Hürde.
Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, von öffentlichen Stellen Schriftstücke in der für sie zugänglichen Form zu verlangen.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV Württemberg) bietet diesen Stellen an, individuelle Schreiben oder Informationen von allgemeinem Interesse in Braille-Schrift, Großdruck oder zu einer Audio-CD umzuwandeln.
Blinde und sehbehinderte Menschen erlangen dadurch ein Stück mehr die Möglichkeit, selbstbestimmt ihre Angelegenheiten zu regeln.

Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, § 9 - Gestaltung des Schriftverkehrs

Ihr Ansprechpartner:
Frau Susanne Vlazny
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Bearbeitung:
Frau Katja Brixner
Telefon: 0711 / 210 60 - 19
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